100 Jahre GZV vom 24.08.2024 - 25.08.2024 - 08.06.2024 New Castelimpfung von 10-12 Uhr -

Impftermine

Nächster Impftermin Newcastle Disease:

Samstag den  08.06.2024  (ab 10:00 - 12:00 Uhr), Gelände des GZV Froschhausen.


WICHTIG:    1. Am Vortag das Wasser komplett aus den Ställen.
              2. Impfstoff  hält sich nur 2 Stunden und muss sofort verabreicht werden!
Für Vereinsmitglieder ist die Impfung kostenlos.

Privatpersonen melden sich bitte bei:

 

Frank Bonifer     :  06182 / 64561 oder 0151 - 284 19625.

Stephan Stoffel :  0163 - 539 1465




Nächsten Impftermine am :






Newcastle Disease


Die einzige vorgeschriebene Impfung für Hühner ist die Impfung gegen die Newcastle Disease, eine Erkrankung die auch atypische Geflügelpest genannt wird. Jedes Huhn in Deutschland muss regelmäßig dieser Impfung unterzogen werden. Auch Hühner in Hobbyhaltung und kleinbäuerlicher Haltung müssen regelmäßig geimpft werden.

Nach der Lebendimpfung wird ein Impfschutz von 6 Wochen bis maximal 3 Monaten erreicht. Nach Ablauf dieser Frist muss die Impfung wiederholt werden. Folgerichtig muss jeder Hühnerbestand, auch wenn es nur ein Tiere in der Hobbyhaltung sind, spätestens nach drei Monaten wiederholt geimpft werden.


Was passiert wenn Hühner nicht geimpft sind?


Sind sie der Impfpflicht nicht nachgekommen, und ihnen kann ein Mitverschulden am Ausbruch nachgewiesen werden, gilt dies als Ordnungswidrigkeit. Sie kann laut Aktion Tier mit einem Bußgeld im fünf- oder sogar sechsstelligen Bereich geahndet werden. Die Newcastle Disease ist für den Menschen ungefährlich.


http://www.animal-health-online.de/gross/2010/04/21/impfpflicht-fuer-gefluegel-gegen-newcastle-krankheit-25-000-e-buszgeld-moeglich/13688/


Grundsätzlich kommen zwei unterschiedliche Impfstoffarten zum Einsatz. Einerseits ein Lebendimpfstoff und andererseits ein Totimpfstoff. Der Lebendimpfstoff wird üblicherweise dem Trinkwasser beigemischt, welches dann innerhalb von vier Stunden von den Hühnern getrunken werden muss. Der Totimpfstoff muss jedem Huhn einzeln injiziert werden. 

Das Immunsystem der Hühner reagiert unterschiedlich auf die Impfstoffe, was auch zu einem unterschiedlich langen Impfschutz führt. Nach der Lebendimpfung wird ein Impfschutz von 6 Wochen bis maximal 3 Monaten erreicht. Nach Ablauf dieser Frist muss die Impfung wiederholt werden. Folgerichtig muss jeder Hühnerbestand, auch wenn es nur drei Tiere in der Hobbyhaltung sind, spätestens nach drei Monaten wiederholt geimpft werden. Also insgesamt mindestens vier mal pro Jahr. Das Immunsystem der Hühner reagiert auf den Totimpfstoff wesentlich intensiver, was zu einem deutlich längeren Impfschutz führt. Der Impfschutz nach der Totimpfung beträgt 12 Monate. Folglich muss die Totimpfung nur einmal jährlich durchgeführt werden. 

Die Erstimpfung hat immer unmittelbar nach dem Schlupf zu erfolgen und muss immer mit einem Lebendimpfstoff durchgeführt werden. Sechs Wochen später erfolgt eine zweite Lebendimpfung. Drei Monate nach der Zweitimpfung erfolgt dann die dritte Impfung, bei der dann sowohl erneut der Lebendimpfstoff oder auch der Totimpfstoff verwendet werden können

Hühner, die sie legereif erwerben oder schon legend sind, haben auch die vorgeschriebenen Impfungen erhalten. Als neuer Hühnerbesitzer sind Sie aber dann zur weiteren regelmäßigen Impfung verpflichtet. Haben sie Hühnereier selbst ausgebrütet oder von einer Glucke ausbrüten lassen, müssen sie auch die Erstimpfungen bei den Küken eigenverantwortlich durchführen lassen.

Impfstoffe sind grundsätzlich vom Tierarzt anzuwenden, was besonders in kleinen Haltungen zu höheren Kosten führen kann. Nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) entstehen folgende Kosten. 1 Anfahrt, Wegegeld. 2. Bestandsuntersuchung vor der Impfung. 3. Die Impfung selbst. 4. Kosten der Dokumentation, das Impfzeugnis und für den tierärztlichen Anwendungs- und Abgabebeleg beziehungsweise der Eintragung ins Bestandsbuch. In der Tat sind das hohe Kosten für die Impfung einiger weniger Hühner. Wir empfehlen daher den Hühnerhaltern von Kleingruppen die einmal jährlich zu erfolgende Totimpfung mittels Injektion. Bei kleiner Tierzahl können sie einen Termin für die Impfung in der Praxis vereinbaren, was die preiswerteste Lösung ist. (ca 30,- Euro für ca 10 Hühner einmal jährlich) Oder sie vereinbaren einen Termin zum Hausbesuch, was für 10 bis 30 Hühner praktikabel ist.(ca. 35,- bis 50,- Euro einmal jährlich) Hühnerherden von 50 und mehr Tieren werden immer mit dem Lebendimpfstoff geimpft, was dann auch vier mal pro Jahr zu erfolgen hat. (etwa 25,- Euro, plus Wegegeld bei Hausbesuch, vier mal jährlich)

Nach erfolgter Impfung, egal mit welchem Impfstoff geimpft wurde, dürfen die Eier weiterhin verzehrt werden. Für Eier gilt eine Wartezeit von 0 Tagen. Die Wartezeit für das essbare Gewebe (das Huhn selbst) beträgt Impfstoffabhängig bis zu 2 Tage.


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